Mitglieder beschließen Anpassung der Beitragsordnung

Auf der Jahreshauptversammlung am 27.02.2026 wurde dem Antrag des Vorstands zur Anpassung der Beitragsordnung einstimmig zugestimmt.

Infolgedessen wird ab dem 01.03.2026 bei einem Mitgliedsbeitritt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 € erhoben. Diese Gebühr dient dazu, die entstehenden Kosten der Mitgliederverwaltung auszugleichen.

Die Bearbeitungsgebühr betrifft ausschließlich neue Mitglieder, die nach dem 01.03.2026 dem TuS Reppenstedt beitreten. Eine rückwirkende Erhebung der Gebühr ist nicht vorgesehen.

Bei einem Familienbeitritt wird die Bearbeitungsgebühr nur einmalig erhoben.
Der Vostand Dank für die positive Abstimmung.

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