1. Präambel

Der TuS Reppenstedt übernimmt Verantwortung für das Wohl der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ziel unseres Jugendschutzkonzeptes ist es, junge Menschen vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung zu schützen sowie eine sichere, respektvolle und wertschätzende Umgebung im Vereinsleben zu schaffen.

Alle Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Ehrenamtlichen sowie Mitglieder verpflichten sich, die Persönlichkeitsrechte und die Würde der Kinder und Jugendlichen zu achten und aktiv zum Schutz beizutragen.

2. Geltungsbereich

Dieses Jugendschutzkonzept gilt für:

  • alle Kinder und Jugendlichen im Verein
  • alle Trainerinnen und Trainer
  • Betreuerinnen und Betreuer
  • ehrenamtlich Tätige
  • Vorstandsmitglieder
  • weitere Personen, die im Rahmen der Vereinsarbeit mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen.

3. Grundprinzipien des Jugendschutzes

Im Vereinsleben gelten folgende Grundsätze:

  • Respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander
  • Null-Toleranz gegenüber Gewalt, Mobbing, Diskriminierung und sexualisierter Gewalt
  • Schutz der persönlichen Grenzen aller Beteiligten
  • Transparenz in der Trainings- und Betreuungsarbeit
  • Förderung eines sicheren Umfelds für Kinder und Jugendliche.

4. Präventionsmaßnahmen

Der Verein setzt folgende Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen um:

1. Sensibilisierung

Trainerinnen und Trainer sowie Betreuer werden über Jugendschutz und Prävention informiert.

2. Verhaltensregeln

Alle Personen im Verein verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

3. Erweiterte Führungszeugnisse

Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, können aufgefordert werden, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

4. Transparente Strukturen

Trainings und Betreuung finden möglichst in offenen und einsehbaren Situationen statt.

5. Verhaltensleitlinien für Trainer und Betreuer

Trainerinnen und Trainer verpflichten sich zu folgenden Grundsätzen:

  • Kinder und Jugendliche werden respektvoll behandelt.
  • Körperkontakt erfolgt nur, wenn er sportlich notwendig und angemessen ist.
  • Einzeltrainings werden möglichst transparent gestaltet.
  • Umkleide- und Duschräume werden nur nach klaren Regeln betreten.
  • Private Kontakte über soziale Medien werden verantwortungsvoll gestaltet.

6. Ansprechpartner für Jugendschutz

Der TuS Reppenstedt stellt zwei Vertrauenspersonen für Jugendschutz zur Verfügung:

  • eine männliche Ansprechperson
  • eine weibliche Ansprechperson

Diese stehen Kindern, Jugendlichen, Eltern sowie Trainerinnen und Trainern als vertrauliche Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen zur Verfügung.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Entgegennahme von Hinweisen oder Beschwerden
  • Beratung und Unterstützung betroffener Personen
  • Vermittlung von Hilfe oder externen Beratungsstellen
  • Zusammenarbeit mit dem Vorstand bei notwendigen Maßnahmen.

7. Vorgehen im Verdachtsfall

Bei Hinweisen oder Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt folgendes Vorgehen:

  1. Ruhe bewahren und das Kind ernst nehmen.
  2. Keine eigenen Ermittlungen durchführen.
  3. Dokumentation der Beobachtungen.
  4. Kontaktaufnahme mit den Jugendschutz-Ansprechpersonen.
  5. Der Vorstand entscheidet über weitere Schritte und ggf. externe Unterstützung.

Der Schutz des Kindes oder Jugendlichen steht dabei immer an erster Stelle.

8. Kommunikation und Veröffentlichung

Das Jugendschutzkonzept wird:

  • allen Trainerinnen und Trainern zugänglich gemacht
  • neuen Ehrenamtlichen vorgestellt
  • auf Wunsch Eltern und Mitgliedern erläutert.

9. Inkrafttreten

Dieses Jugendschutzkonzept wurde vom Vorstand des TuS Reppenstedt beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.